Für welche Elektromobile ist ein Führerschein erforderlich?

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie für das Fahren eines Elektromobils einen Führerschein benötigen.

Zusammengefasst: Für Elektromobile die schneller als 15 km/h fahren ist ein Führerschein nötig.

Elektromobile bis 15 km/h

Elektromobil Freerider Mainau

Für Elektromobile bis zu 15 km/h Maximalgeschwindigkeit ist in der Regel kein Führerschein nötig. Folgende Bedingungen wurden vom Gesetzgeber festgelegt, damit ein Elektromobil als Krankenfahrzeug gilt und somit gemäß §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung kein Führerschein nötig ist:

  • Es ist nur ein Sitz vorhanden
  • Das Leergewicht liegt unter 300kg
  • Es hat einen Elektroantrieb
  • Aufgrund der Bauart ist es für den Gebrauch durch mobilitätseingeschränkte Personen bestimmt
  • Das zulässige Gesamtgewicht inkl. Fahrer und Gepäck liegt unter 500kg
  • Die Breite beträgt maximal 110cm
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 15 km/h

Ein Behindertenausweis ist nicht erforderlich.

Das Mindestalter für ein Elektromobil beträgt 15 Jahre, wenn die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h überschreitet.

Elektromobile die als Krankenfahrzeug gelten, benötigen keine Zulassung. Sie sind außerdem steuerfrei und benötigen keine wiederkehrenden TÜV-Prüfungen. Eine regelmäßige Wartung durch einen Fachhändler zum Erhalt der Verkehrssicherheit wird empfohlen.

Eine Versicherung ist nicht erforderlich. Es wird aber in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung empfohlen, sofern nicht bereits Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht besteht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Oft kann der Versicherungsschutz auch ergänzt werden.

Elektromobile ab 15 km/h

Elektromobile die schneller als 15 km/h fahren, zählen zu der Kategorie Leichtkraftfahrzeuge. Zu dieser Kategorie zählen Fahrzeuge:

Elektromobil Freerider Mainau
  • Die nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Deren Motorleistung auf 4kW begrenzt ist
  • Deren Leergewicht maximal 350kg (ohne Batterien) beträgt
  • Die drei oder vier Räder haben
  • Die zwei Räder haben und zweispurig fahren

Für Fahrzeuge mit diesen Merkmalen ist ein Führerschein AM, ein sogenannter Mofaführerschein erforderlich.

Alle anderen Führerscheine berechtigen automatisch zum Fahren von Fahrzeugen bei denen die Führerscheinklasse AM erforderlich ist. Dies gilt auch für Führerscheine die in der ehemaligen DDR oder im Saarland ausgestellt wurden.

Diese Elektromobile benötigen keine Zulassung, sind steuerfrei und benötigen keine wiederkehrende TÜV Prüfungen.
Eine regelmäßige Wartung durch einen Fachhändler zum Erhalt der Verkehrssicherheit wird empfohlen.

Für diese Leichtkraftfahrzeuge wird eine KFZ-Haftpflichtversicherung benötigt. Das Versicherungskennzeichen muss hinten am Fahrzeug angebracht werden und der Versicherungsschein ist immer mitzuführen.

Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss außerdem ein geeigneter Schutzhelm getragen werden. Hat das Fahrzeug vorgeschriebene Sicherheitsgurte und sind diese angelegt, entfällt die Helmpflicht.

In unserer Online-Beratung können Sie ganz einfach die Maximalgeschwindigkeit auswählen und so Ihr passendes Elektromobil finden:

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