Seit 2017 gibt es einen bundesweit einheitlichen Erlass der Länder zur Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen des öffentlichen Personen- Nahverkehrs.
Nicht jedes Modell ist für die Mitnahme im Bus zugelassen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Elektromobil nicht länger als 1,20 Meter und, inklusive Nutzer, nicht schwerer als 300 Kilogramm ist. Des Weiteren ist über eine entsprechende Freigabe des Herstellers zur Nutzung in Linienbussen erforderlich. Außerdem muss das Elektromobil mit der rechts zu sehenden Plakette versehen sein
Linienbusse, die zur Mitnahme von Elektromobilen geeignet sind, sind ebenfalls mit einer Kennzeichnung versehen. So ist sowohl für das Personal der Verkehrsbetriebe als auch für die Elektromobilnutzer eindeutig zu erkennen.
Linienbusse mit der Plakette rechts sind für die Mitnahme von Elektromobilen geeignet.
Den Busfahrern signalisiert die blaue Plakette am Elektromobil, dass das Hilfsmittel für eine Mitnahme zugelassen ist.
Einen ähnlichen Erlass für die Mitnahme von Elektromobilen in Straßen- und U-Bahnen gibt es noch nicht. Hier empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Verkehrsgesellschaft anzufragen, ob die Mitnahme eines Elektromobils möglich ist.
Bei der Deutschen Bahn ist die Mitnahme geeigneter Elektromobile möglich.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn, unter der Telefonnummer 0180/6512512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf).
Geeignet ist in der Regel ein Elektromobil, dass die Anforderungen entsprechend der Bedingungen zur Mitnahme in Linienbussen im öffentlichen Personen- Nahverkehr erfüllt. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G” (erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr) ist erforderlich.